Munitionskauf nach der Waffengesetznovelle 2026

Munitionskauf nach der Waffengesetznovelle 2026
Mit dem 28. April 2026 sind die neuen Bestimmungen der Waffengesetznovelle vollständig in Kraft getreten. Diese bringen österreichweit strengere Vorgaben für den Erwerb von Munition und Schusswaffen mit sich.
Damit wir Ihren Einkauf schnell und unkompliziert abwickeln können, bitten wir Sie, beim Kauf von Munition die gesetzlich erforderlichen Nachweise mitzubringen.
Für den Kauf von Munition benötigen Sie einen der folgenden Nachweise:
- Waffenbesitzkarte (WBK)
- Waffenpass
- Gültige Jagdkarte
- oder einen Auszug aus dem Zentralen Waffenregister (ZWR), aus dem der Besitz der entsprechenden Schusswaffe hervorgeht
Diese Nachweispflicht gilt für alle Munitionsarten, einschließlich Büchsen- und Schrotmunition.
Bitte beachten Sie
Ein Verkauf von Munition ist ohne einen gültigen Berechtigungsnachweis gesetzlich nicht mehr möglich. Wir sind verpflichtet, diese Dokumente vor jedem Verkauf zu kontrollieren.
Unser Tipp: Bringen Sie Ihren Berechtigungsnachweis bei jedem Einkauf mit – so können wir Sie rasch und unkompliziert bedienen.
Wir beraten Sie gerne
Die neuen gesetzlichen Regelungen werfen oft Fragen auf. Unser Team von Schnetz Jagd & Sport steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung und informiert Sie über die aktuellen Bestimmungen rund um Waffen, Munition und Zubehör.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.